Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.
BGH, Beschl. v. 29.04.2014 – VI ZR 530/12
Archiv des Autors: hschaefer
Restwertangebot
AG Neuburg a. d. D.: Veräußerung ohne Restwertangebot der Versicherung.
Der Geschädigte darf sein Fahrzeug zu dem Preis veräußern, den der von ihm beauftragte Sachverständige als Restwert auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Er ist nicht gehalten, abzuwarten, bis die gegnerische Versicherung ihm gegebenenfalls ein höheres Restwertangebot unterbreitet (Jurt. V. 18.12.2013 – 3 C 412/13).
Schadensgutachten für Altfahrzeug !
Auch bei einem Bagatellschaden an einen älterem Fahrzeug mit hoher Lauleistung können nach einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 05.07.2013 Aktenzeichen 6 S 34/13 die Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens erstattet verlangt werden.
Reparaturkosten 402,01 € und Wiederbeschaffungswert 300,00 € bei
324,28 € Gutachterkosten
Weihnachtsgeld trotz Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13.11.2013 unter dem Aktenzeichen 10 AZR 848/12 dass einem Mitarbeiter auch bei Kündigung des Arbeitsverhältnis zum nächsten Jahr Anspruch auf Weihnachtsgeld zu steht. Weil die Sonderzahlung sowohl eine Anerkennung für geleistete Arbeit ist als auch Ansporn für die Zukunft.
Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers
Bundesarbeitsgericht
AEUV Art. 267; BGB § 1922 I; BurlG § 7 IV
1. Ein Arbeitnehmer erwirbt zu Beginn eines jeden Kalenderjahres ungeachtet einer
langfristigen Arbeitsunfähigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesurlaubsgesetz grund-
sätzlich allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.
2. Endet das Arbeitsverhältnis wegen des Todes des Arbeitnehmers, geht der Urlaubs-
Anspruch unter und kann sich nicht in einem Abgeltungsanspruch i.S. von § 7 IV
BurlG umwandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt
des Todes rechtshängig war. (Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG)
BAG, Urteil vom 12.3.2013 – 9 AZR 532/11
Haftung der Eltern für Internetnutzung der Kinder
Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.
BGH, Urt. v. 15. 11. 2012 – I ZR 74/12 (OLG Köln)
Ärger wegen unerwünschter Werbefaxe ?
Bei der Bundesnetzagentur können Sie sich darüber beschweren.
Wie schnell und wirksam die Agentur reagiert zeigt das nachfolgende Schreiben an mich.
Der Bundesnetzagentur sei Dank!
Ihre Beschwerde bei der Bundesnetzagentur über Spam-Faxe der Firma BAT Automobile KG
Sehr geehrter Herr Schäfer,
aufgrund Ihrer Beschwerde kann ich Ihnen mitteilen, dass die auf Spam-Faxen der Firma BAT Automobile KG, Köln, angegebene Rufnummer 0221 12610591, die im Netz der Telekom Deutschland GmbH geschaltet war, zwischenzeitlich abgeschaltet wurde.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Falls Sie in Ihrem oben genannten Schreiben auch auf andere Rufnummern Bezug genommen haben, erhalten Sie hierzu gesonderte Nachricht.
Für Rückfragen oder für weitere Fragen im Zusammenhang m it Rufnummernmissbrauch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer (0291) 99 55 – 206 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Scheidungsvoraussetzung Getrenntleben
Oft stellen scheidungswillige Ehepaare die Frage, ob die Voraussetzung des Getrenntlebens nur dann vorliegt, wenn zwei verschiedene Wohnungen bestehen. Der Gesetzgeber hat die Frage eindeutig geklärt. Zwei getrennte Wohnungen sind nicht erforderlich, es genügt, wenn die Eheleute in einer Wohnung von Tisch und Bett getrennt leben. Nachfolgend dazu der Gesetzestext.
§ 1567 BGB Getrenntleben
(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
Pflichtverteidiger zahlt drauf !!
Zu Jahresbeginn rechnete die Landesjustizkasse Mainz gegen meine Wahlverteidigergebühren auf, die ich als Pflichtverteidiger verlangen kann, weil ein Freispruch erkämpft wurde. Zum Glück schuldete der Freigesprochene aus vorherigen Verfahren nur 150,00 €; sodass doch noch ein kostendeckendes Honorar verblieb. Wehe der Pflichtverteidiger übernimmt ein Mandat für einen Angeklagten der der Landesjustizkasse Tausende schuldet. Damit der Anwalt dann nicht leer ausgeht, sollte er einen Freispruch vermeiden.
Erbrechtliche Beratung vom Anwalt oder Banker ?
Wenn ihnen ein Erbe zufällt, bleibt oft der Streit nicht aus. Die Bank bei der das Nachlasskapital angelegt ist, wird dann auch gerne bei der Streitschlichtung behilflich sein. Aber bedenken sie, die Aufgabe der Banker ist die Bilanzsteigerung sodass die Kohle bei der Bank bleibt. Ob dann die Beratung noch neutral erfolgt ? Einem reinen Geldfachmann fehlt zudem meist die berufliche Qualifikation für eine erbrechtliche Beratung. Geschweige denn die gesetzliche Zulassung hierfür. Haften muss ihr „Bankberater“ außerdem nicht für falsche Ratschläge. Ganz anders der Rechtsanwalt.