Wenn ihnen ein Erbe zufällt, bleibt oft der Streit nicht aus. Die Bank bei der das Nachlasskapital angelegt ist, wird dann auch gerne bei der Streitschlichtung behilflich sein. Aber bedenken sie, die Aufgabe der Banker ist die Bilanzsteigerung sodass die Kohle bei der Bank bleibt. Ob dann die Beratung noch neutral erfolgt ? Einem reinen Geldfachmann fehlt zudem meist die berufliche Qualifikation für eine erbrechtliche Beratung. Geschweige denn die gesetzliche Zulassung hierfür. Haften muss ihr „Bankberater“ außerdem nicht für falsche Ratschläge. Ganz anders der Rechtsanwalt.