Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 12.06.2014 – C 118/13 – entschieden, dass der Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub auf die Erben übergeht, auch ohne dass der Verstorbene im Vorfeld einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
Damit ist das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 12.03.2013 – 9 AZR 532/11 – nicht mehr anwendbar.