Auch bei einem Bagatellschaden an einen älterem Fahrzeug mit hoher Lauleistung können nach einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 05.07.2013 Aktenzeichen 6 S 34/13 die Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens erstattet verlangt werden.
Reparaturkosten 402,01 € und Wiederbeschaffungswert 300,00 € bei
324,28 € Gutachterkosten