Zu Jahresbeginn rechnete die Landesjustizkasse Mainz gegen meine Wahlverteidigergebühren auf, die ich als Pflichtverteidiger verlangen kann, weil ein Freispruch erkämpft wurde. Zum Glück schuldete der Freigesprochene aus vorherigen Verfahren nur 150,00 €; sodass doch noch ein kostendeckendes Honorar verblieb. Wehe der Pflichtverteidiger übernimmt ein Mandat für einen Angeklagten der der Landesjustizkasse Tausende schuldet. Damit der Anwalt dann nicht leer ausgeht, sollte er einen Freispruch vermeiden.